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Die
Gewissheit |
gut umsorgt
zu sein |
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| Familienpflege |
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| Der Einsatz einer Familienpflegerin wird in der
Regel von der Krankenkasse finanziert, wenn die Kinder betreuende
Person (meist die Mutter) weder ihren Haushalt, noch ihre Kinder
versorgen kann, z. B. wegen einer Krankenhausbehandlung, einer
Kur, einer akuten Erkrankung, einer Risikoschwangerschaft oder
Entbindung. Voraussetzung ist, dass im Haushalt mindestens ein Kind
lebt, das bei Beginn des Einsatzes das 12. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist und eine
andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen
kann. Darüber hinaus kommen auch noch andere Kostenträger,
wie z. B. Beihilfe, Sozial- und Jugendamt in Frage. Seit
01.01.2004 verlangen die gesetzlichen Kassen vom
Leistungsempfänger einen Eigenanteil. |
| Die Familienpflegerin vertritt die Hausfrau und
Mutter in Familien, wenn diese durch Krankheit, Unfall oder
ähnliche Notfälle nicht mehr in der Lage ist, ihre Familie zu
versorgen und anfallende Aufgaben zu erfüllen. |
| Die Familienpflegerin kommt zur jeweiligen Familie
ins Haus. Der Arbeitstag gestaltet sich daher von Einsatz zu Einsatz
sehr unterschiedlich. Die täglich anfallende Hausarbeit muss
ebenso erledigt werden, wie gegebenenfalls die Mitversorgung
pflegebedürftiger Familienmitglieder. Die Betreuung der Kinder
steht bei allen Tätigkeiten im Vordergrund. |
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