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Familienpflege
Ihr Ansprechpartner
Winfried Käfferlein
Telefon: 09832/6860-65
Fax: 09832/6860-88
E-mail:
w.kaefferlein@diakonie-dkb-wtr.de
 
Der Einsatz einer Familienpflegerin wird in der Regel von der Krankenkasse finanziert, wenn die Kinder betreuende Person (meist die Mutter) weder ihren Haushalt, noch ihre Kinder versorgen kann, z. B. wegen einer Krankenhausbehandlung, einer Kur, einer akuten Erkrankung, einer Risikoschwangerschaft oder Entbindung. Voraussetzung ist, dass im Haushalt mindestens ein Kind lebt, das bei Beginn des Einsatzes das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Darüber hinaus kommen auch noch andere Kostenträger, wie z. B. Beihilfe, Sozial- und Jugendamt in Frage. Seit 01.01.2004 verlangen die gesetzlichen Kassen vom Leistungsempfänger einen Eigenanteil.
Die Familienpflegerin vertritt die Hausfrau und Mutter in Familien, wenn diese durch Krankheit, Unfall oder ähnliche Notfälle nicht mehr in der Lage ist, ihre Familie zu versorgen und anfallende Aufgaben zu erfüllen.
Die Familienpflegerin kommt zur jeweiligen Familie ins Haus. Der Arbeitstag gestaltet sich daher von Einsatz zu Einsatz sehr unterschiedlich. Die täglich anfallende Hausarbeit muss ebenso erledigt werden, wie gegebenenfalls die Mitversorgung pflegebedürftiger Familienmitglieder. Die Betreuung der Kinder steht bei allen Tätigkeiten im Vordergrund.