| Verhinderungspflege |
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| Ihre Ansprechpartnerin |
Frau Renate Metzger
Pflegedienstleitung
Telefon: 0 98 51 / 57 64-670 |
Aktueller Flyer |
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| Was heißt Verhinderungspflege? |
| Wenn die Pflegeperson aus verschiedenen Gründen die Pflege und damit verbundene Aufgaben z. B. aufgrund von |
- persönlicher Angelegenheiten
- eigener Erkrankung
- Urlaub oder Kur
- der Teilnahme an Feiern oder anderen Veranstaltungen
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| nicht ausüben kann, hat der
Pflegebedürftige Anspruch auf eine Ersatzkraft, welche die
Verhinderungspflege übernimmt. |
| Die Ersatzkraft schafft pflegenden Angehörigen Raum, um Kräfte zu sammeln und sich zu erholen. |
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| Unser Angebot für Sie |
| Besteht bereits seit mindestens einem Jahr eine
Einstufung in die Pflegeversicherung, so haben Sie einen
jährlichen Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von 1.470
€ (Budget nicht auf das Folgejahr übertragbar!). |
| Die Verhinderungspflege kann je nach Bedarf, sowohl
tageweise als auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Art und
Umfang der Leistungen können Sie selbst festlegen. |
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| Wer trägt die Kosten? |
| Bis zur Höhe des Jahresbudgets von 1.432
€ entstehen Ihnen keine privaten Kosten. Sie müssen lediglich
bei der Pflegekasse „stundenweise Verhinderungs-pflege“ beantragen. |
| Die Inanspruchnahme der Ersatzkraft von weniger als
8 Stunden pro Tag führt in der Regel nicht zur Kürzung des
Pflegegeldes! |
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| Weitere Angebote der Diakonie |
- Grundpflege:
Waschen und Baden, Mund-, Haar- und Nagelpflege, Umbetten und Lagern, Wäsche wechseln usw.
- Behandlungspflege:
Injektionen, Verbände, Blutdruckmessung, Verabreichung von
Medikamenten, sowie alle vom Arzt verordneten medizinischen
Maßnahmen
- Hauswirtschaftliche Dienste
- Kurse in häuslicher Krankenpflege
- Betreuungsgruppe für demenzkranke Menschen
- Gesprächskreis für Angehörige
- Angehörigenberatung
- Sozialberatung in den Geschäftsstellen und beim Patienten
- Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Ehrenamtliche Helferinnen nach § 45
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