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Verhinderungspflege
 
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Renate Metzger
Pflegedienstleitung
Telefon: 0 98 51 / 57 64-670

Aktueller Flyer
 
Was heißt Verhinderungspflege?
  • persönlicher Angelegenheiten
  • eigener Erkrankung
  • Urlaub oder Kur
  • der Teilnahme an Feiern oder anderen Veranstaltungen
 
Unser Angebot für Sie
Besteht bereits seit mindestens einem Jahr eine Einstufung in die Pflegeversicherung, so haben Sie einen jährlichen Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von 1.470 € (Budget nicht auf das Folgejahr übertragbar!).
Die Verhinderungspflege kann je nach Bedarf, sowohl tageweise als auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Art und Umfang der Leistungen können Sie selbst festlegen.
 
Wer trägt die Kosten?
Bis zur Höhe des Jahresbudgets von 1.432 € entstehen Ihnen keine privaten Kosten. Sie müssen lediglich bei der Pflegekasse „stundenweise Verhinderungs-pflege“ beantragen.
Die Inanspruchnahme der Ersatzkraft von weniger als 8 Stunden pro Tag führt in der Regel nicht zur Kürzung des Pflegegeldes!
 
Weitere Angebote der Diakonie
 
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