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Tagesstätte „Vom Guten Hirten“
 
 
 
 
Die Tagesstätte am Förderzentrum „Vom Guten Hirten“ in Wassertrüdingen ist ein Zusatzangebot zum herkömmlichen Schultyp der Förderschule. Die Einrichtung ist im organisatorischen Bereich eigenständig – im pädagogischen Bereich wird jedoch eng mit der Förderschule zusammengearbeitet.
Die Tagesstätte ist während der Schulzeit am Montag, Dienstag und Mittwoch von 11:45 Uhr bis 15:30 an ca. 110 Tagen im Jahr geöffnet. Die Kinder erhalten an jedem Öffnungstag ein warmes Mittagessen sowie ausreichend Getränke.
Trägerschaft
Für die Trägerschaft der Tagesstätte „Vom Guten Hirten“ wurde eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Gesellschafter der GbR sind:
Aufnahme in die Tagesstätte
Für jeden Schüler, der die Förderschule besucht und in keiner vollstationären Einrichtung lebt, besteht die Möglichkeit zur Tagesstätte angemeldet zu werden.
Zielsetzung
Die Tagesstätte soll den Kindern außerhalb des Schulunterrichts eine gemeinsame Gestaltung ihrer Freizeit ermöglichen. Sie soll dem Kind eine angenehme, geborgene und entspannte Atmosphäre vermitteln, die unabhängig von Lern- und Leistungserfolgen steht. Während der Betreuungszeit besteht die Möglichkeit lebenspraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben. Der persönliche emotionale Kontakt zwischen Kind und Erzieher ist die Basis für alle pädagogischen Bemühungen in der Tagesstätte.
Es gilt den Besuchern der Tagesstätte ganzheitliche Lebens- und Entfaltungsmöglichkeiten anzubieten und mit der Behinderung in Zusammenhang stehende Erschwernisse zu erleichtern. Vorrangiges Ziel ist dabei immer die Eingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern bzw. zu ermöglichen.
Die Tagesstättengruppen sind klassenübergreifend zusammengesetzt, wodurch eine gemischte Altersstruktur entsteht. Dies bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten des sozialen Lernens.
Pädagogische Arbeit
Die Durchführung der pädagogischen Methoden muss sich am individuellen Entwicklungsstand des einzelnen Kindes orientieren. Sowohl eine gezielte pädagogische Arbeit als auch Spontanität müssen in der Gruppe und bei der Arbeit mit dem Kind berücksichtigt werden.
Handlungskonzepte:
Methoden:
Elternarbeit
Die Elternarbeit sollte in enger Zusammenarbeit mit der Schule stattfinden. Ziele der Elternarbeit sollten sein:
Regelmäßige gemeinsame Elternabende der Tagesstätte sollen durchgeführt werden, außerdem müssen die Eltern die Möglichkeit für persönliche Gespräche haben.
Über die pädagogische Arbeit ist dem Erziehungsberechtigten der Kinder regelmäßig Mitteilung zu geben. Die Eltern sind möglichst in die Förderplanung einzubeziehen. Für gesammelte Daten sowie für andere persönliche Informationen über die anvertrauten Kinder und Eltern gilt gegenüber Außenstehenden die Schweigepflicht. Schulakten, Gutachten, Therapiepläne, müssen von dem Tagesstättenpersonal einzusehen sein.
Therapeutischer Fachdienst
Bei Bedarf können therapeutisch-medizinische Fachdienste (Ergotherapie, Krankengymnastik, Logopädie) das Angebot der Tagesstätte ergänzen. Die Kostenabrechnung erfolgt in der Regel über die Krankenkassen.