Zur Grundpflege gehören folgende Maßnahmen:
- Hilfe bei der Bewegung des Kranken in seiner Wohnung
- das Betten des Kranken
- das Wäschewechseln
- die körperliche Reinigung, wozu auch die Zahnprothesenpflege gehört
- die fachgerechte Lagerung des Kranken als vorsorgliche Maßnahme zur Vorbeugung von Folgeerkrankungen wie Wundliegen, Verstopfung, Blasenentzündung usw.
- die Kontrolle der Flüssigkeitszufuhr und der Nahrungsaufnahme
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